Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Covid 19 Arbeitschutstandard Vorgaben?
Was muss beachtet werden und wie ist es am schnellsten und einfachsten zu bewältigen?
Sprechen Sie und gerne an, wir sind für Sie da.
Hauptfokus Arbeits und Gesundheitsschutz
Neben den wirtschaftlichen Folgen ist aktuell der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten und ihre Angehörigen sowie für die gesamte Bevölkerung in den Hauptfokus gerückt. Insbesondere die Fragestellungen zur aktuellen Beurteilung der Gefährdungen bei der Arbeit, Fragen zu generellen Schutzmaßnahmen, zur Händedesinfektion, zur Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung etc. sind zu betrachten und systematisch festzulegen.
Was hat sich im Unternehmen durch Sars- COV-2 geändert?
Arbeitsplatzgestaltung:
Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten.
Wo dies nicht möglich, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden (Sentitec hilft)
Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze bei nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren
Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
Regelmäßiges reinigen von Türklinken und Handläufen (Vermeidung von Infektionen).
Abteilungsbezogene Pausenzeiten.
Hautschonende Flüssigseife zur Verfügung stellen.
Lüftung
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann.
Infektionsschutzmaßen
Einrichtungen zur häufigen Handhygiene sind in der nähe des Arbeitsplatzes zu schaffen.
Firmenfahrzeuge sind mit Utensilien zur Handhygiene auszustatten.
Homeoffice
Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen, insbesondere, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten.
Dienstreisen und Meetings
Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen sollten auf das absolute Minimum reduziert und alternativ soweit wie möglich durch technische Alternativen umgesetzt werden.
Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
In der Montage sollte der Mindestabstand zwischen Beschäftigten von 1,5 m gewährleistet sein. Wo dies technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet ist, sind alternative Maßnahmen (Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen) zu treffen.
Arbeitsmittel und Werkzeuge
Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
Arbeitszeitgestaltung
Zeitliche Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb)
Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter (z. B. bei der Zeiterfassung und in Umkleideräumen, etc.) kommt.
Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten.
Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.
Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
Zutritt betriebsfremder Personen sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.
Betriebsfremde Personen müssen zusätzlich über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten.
Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen
Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen sind aufzufordern, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben. Bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, ist von Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten auszugehen.
Der Arbeitgeber sollte im betrieblichen Pandemieplan Regelungen treffen, um bei bestätigten Infektionen diejenigen Personen (Beschäftigte und wo möglich Kunden) zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
Psychische Belastungen durch Corona minimieren
Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Unterweisung und aktive Kommunikation
Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine umfassende Kommunikation im Betrieb sicherzustellen.
Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich zu machen.
Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) ist hinzuweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition.